Die Datenschutzkontrolle ist dem Grunde nach als Prüfungsprozess zu verstehen, in dessen Rahmen die Konzepte und Verfahren eines Unternehmens unter die Lupe genommen werden, die dieses für die Einhaltung des Datenschutzes errichtet hat.
Nach § 9a BDSG können Unternehmen die unabhängige Datenschutzprüfung durchführen lassen.
Hier erfolgt eine Überprüfung der Datenschutzsysteme, der einzelnen Softwareelemente und Arbeitsabläufe.
Nach abschließender Bewertung kann das betroffene Unternehmen die in der Datenschutzkontrolle ermittelten Prüfergebnisse veröffentlichen, nachweisen, dass es die Anforderungen der Datensicherheit erfüllt und so das Vertrauen der Verbraucher stärken. Diese können auf Grundlage dieser Prüfung darauf bauen, dass die beim Unternehmen hinterlegten personenbezogenen Daten sicher aufbewahrt und bestmöglich vor unbefugtem Zugriff und Missbrauch geschützt sind.